TRAUER

WAS TUN IM STERBEFALL?

 

Erste Maßnahmen bei Eintritt des Todes

Schritt 1:

Bei Eintritt des Todes in den eigenen vier Wänden informieren Sie bitte als ersten Schritt den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117). Der Arzt stellt den Totenschein aus. In Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen bestellt das Pflegepersonal den Arzt.

Schritt 2:

Im Anschluss sind wir für Sie da.

Günther Bestattungen ist zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der Rufnummer 07724- 63 09 telefonisch erreichbar und dienstbereit.

Wir besprechen mit Ihnen in Ruhe die weiteren Schritte – gern bei Ihnen zu Hause oder auch in unserem Bestattungshaus.

Die nachfolgenden Unterlagen benötigen wir:

    • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
    • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Bei ledigen Personen:
    • Geburtsurkunde
  • Bei verheirateten Personen:
    • Geburtsurkunde, Stamm-/Familienbuch oder Heiratsurkunde
  • Bei geschiedenen Personen:
    • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei verwitweten Personen:
    • Geburtsurkunde, Stamm-/Familienbuch oder Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde des Ehepartners

 

  • Falls vorhanden, sind diese Dokumente außerdem relevant:
    • Schwerbehindertenausweis
    • Renten- und Versicherungsunterlagen
    • Graburkunde
    • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Bei ausländischen Mitbürgern:
    • Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung
    • Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung
    • Namenserklärung (evtl.)
    • Registrierschein
    • Spätaussiedlerausweis


Sämtliche Dokumente benötigen wir im Original. Wir sind Ihnen gerne behilflich, eventuell fehlende Unterlagen zu komplettieren und übersetzen zu lassen.